Liegt eine behandlungsbedürftige psychische Störung vor, so werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Je nachdem wie sie versichert sind, unterscheidet sich das Antragsverfahren. Im Folgenden finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Natürlich berate ich Sie dazu auch gern persönlich und bin Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel ohne Probleme von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Es bestehen jedoch Unterschiede darin, wie viele Sitzungen abgedeckt sind und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auch unterscheidet sich das Antragsverfahren zwischen den einzelnen Kassen. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Antragsformalitäten zu erfüllen sind.
Wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, erhalten Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die Sie von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen können.
Für Soldaten führt der Weg zunächst über den Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus. Auf Grundlage einer Überweisung durch den Truppenarzt können das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.
Bundespolizisten können sich direkt für ein Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen an die Privatpraxis wenden. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Bundespolizei gestellt werden.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch persönlich tragen. Formalitäten sind somit nicht nötig. Sie können sofort und ohne Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit einer Psychotherapie beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig.
Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenkassen:
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag in der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg bin ich für die Durchführung von Psychotherapie grundsätzlich zugelassen. Ich verfüge jedoch NICHT über die Abrechnungsgenehmigung für die gesetzlichen Krankenkassen ("Kassensitz").
Sollten Sie sich dennoch für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, müssen Sie die Kosten selbst tragen. In Einzelfällen kann es sein, dass Ihre Kasse Ihnen diese Kosten erstattet. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.